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Häufig gestellte Fragen unserer Kunden

Wir bringen komplexe Themen verständlich auf den Punkt und teilen unsere tägliche Praxiserfahrung mit Ihnen. Sollten Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, kontaktieren Sie uns gerne! 

Was muss ich beim Verkauf eines Altbaus oder Denkmalschutz-Objekts in der Bonner Südstadt beachten?

Die Bonner Südstadt und Teile von Poppelsdorf sind weltberühmt für eines der größten zusammenhängenden Gründerzeitviertel Deutschlands. Immobilien in diesen Lagen gehören zu den absoluten Premium-Objekten des Marktes und erzielen bei Liebhabern und Kapitalanlegern Spitzenpreise von 6.500 € bis über 8.500 € pro Quadratmeter. Dennoch bringt der Verkauf eines historischen, denkmalgeschützten Gebäudes oder eines Objekts im Bereich einer Erhaltungssatzung („Milieuschutz“) zwei wesentliche Besonderheiten mit sich, die Sie als Verkäufer zu Ihrem Vorteil nutzen müssen: Erstens sind Baudenkmäler laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) komplett von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises befreit. Sie müssen bei Besichtigungen in der Südstadt also keine energetischen Kennwerte vorlegen, was bei unsanierten historischen Gebäuden ein enormer Verhandlungsvorteil ist. Zweitens ist der Denkmalschutz das stärkste Kaufargument für finanzstarke Investoren. Käufer können die Kosten für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen, die mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bonn abgestimmt sind, steuerlich massiv absetzen (Denkmal-AfA). Kapitalanleger schreiben gemäß § 7i EStG über 8 Jahre jeweils 9 % und weitere 4 Jahre jeweils 7 % der Herstellungskosten steuerlich ab. Selbst Eigennutzer können nach § 10f EStG 10 Jahre lang jeweils 9 % geltend machen. Wenn wir dieses Steuerprivileg im Exposé mathematisch exakt für die Zielgruppe vorrechnen, lässt sich der Verkaufspreis des Altbaus in Bonn signifikant steigern.

Die Bonner Südstadt und Teile von Poppelsdorf sind weltberühmt für eines der größten zusammenhängenden Gründerzeitviertel Deutschlands. Immobilien in diesen Lagen gehören zu den absoluten Premium-Objekten des Marktes und erzielen bei Liebhabern und Kapitalanlegern Spitzenpreise von 6.500 € bis über 8.500 € pro Quadratmeter. Dennoch bringt der Verkauf eines historischen, denkmalgeschützten Gebäudes oder eines Objekts im Bereich einer Erhaltungssatzung („Milieuschutz“) zwei wesentliche Besonderheiten mit sich, die Sie als Verkäufer zu Ihrem Vorteil nutzen müssen:

Erstens sind Baudenkmäler laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) komplett von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises befreit. Sie müssen bei Besichtigungen in der Südstadt also keine energetischen Kennwerte vorlegen, was bei unsanierten historischen Gebäuden ein enormer Verhandlungsvorteil ist.

Zweitens ist der Denkmalschutz das stärkste Kaufargument für finanzstarke Investoren. Käufer können die Kosten für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen, die mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bonn abgestimmt sind, steuerlich massiv absetzen (Denkmal-AfA). Kapitalanleger schreiben gemäß § 7i EStG über 8 Jahre jeweils 9 % und weitere 4 Jahre jeweils 7 % der Herstellungskosten steuerlich ab. Selbst Eigennutzer können nach § 10f EStG 10 Jahre lang jeweils 9 % geltend machen. Wenn wir dieses Steuerprivileg im Exposé mathematisch exakt für die Zielgruppe vorrechnen, lässt sich der Verkaufspreis des Altbaus in Bonn signifikant steigern.

Was muss ich für den Bewertungstermin vorbereiten?

Machen Sie sich keinen Stress – Sie müssen vorab keine Aktenordner wälzen. Wenn Sie Grundrisse, eine Wohnflächenberechnung oder einen Energieausweis zur Hand haben, ist das hilfreich, aber für ein erstes Kennenlernen und eine grobe Preiseinschätzung kein Muss. Sollten wichtige Unterlagen für einen späteren Verkauf fehlen, übernehmen wir ohnehin gerne die komplette Behördengänge und Beschaffung für Sie.

Machen Sie sich keinen Stress – Sie müssen vorab keine Aktenordner wälzen. Wenn Sie Grundrisse, eine Wohnflächenberechnung oder einen Energieausweis zur Hand haben, ist das hilfreich, aber für ein erstes Kennenlernen und eine grobe Preiseinschätzung kein Muss. Sollten wichtige Unterlagen für einen späteren Verkauf fehlen, übernehmen wir ohnehin gerne die komplette Behördengänge und Beschaffung für Sie.

Was passiert wenn ich mein Haus nicht energetisch saniere?

Wenn Sie Ihr Haus nicht energetisch sanieren, könnten Sie möglicherweise mit finanziellen Strafen oder anderen rechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden, abhängig von den geltenden Gesetzen und Vorschriften in Ihrer Region.

Wenn Sie Ihr Haus nicht energetisch sanieren, könnten Sie möglicherweise mit finanziellen Strafen oder anderen rechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden, abhängig von den geltenden Gesetzen und Vorschriften in Ihrer Region.

Was passiert, wenn sich die Partner nach der Scheidung nicht über die Aufteilung der Immobilie einigen können?

Wenn sich die Partner nach der Scheidung nicht über die Aufteilung der Immobilie einigen können, kann dies zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. In diesem Fall können verschiedene Schritte unternommen werden: Mediation: Die Partner können einen Mediator einschalten, um bei der Lösung ihrer Meinungsverschiedenheiten zu helfen. Ein Mediator ist eine neutrale Person, die dabei unterstützt, eine Einigung zu erzielen, die für beide Parteien akzeptabel ist. Gerichtsverfahren: Wenn eine Einigung durch Verhandlungen oder Mediation nicht erzielt werden kann, kann einer der Partner rechtliche Schritte einleiten, indem er vor Gericht geht. Das Gericht wird dann die Angelegenheit prüfen und eine Entscheidung treffen, wie die Immobilie aufgeteilt wird. Verkauf der Immobilie: In einigen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass die Immobilie verkauft und der Erlös aufgeteilt wird, wenn die Partner sich nicht einigen können. Rechtliche Verfahren können kosten- und zeitintensiv sein und sind oft mit emotionalem Stress verbunden. Es ist daher ratsam, alternative Wege zur Konfliktlösung zu suchen und professionellen Rat einzuholen, um die besten Optionen zu finden.

Wenn sich die Partner nach der Scheidung nicht über die Aufteilung der Immobilie einigen können, kann dies zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. In diesem Fall können verschiedene Schritte unternommen werden:

  1. Mediation: Die Partner können einen Mediator einschalten, um bei der Lösung ihrer Meinungsverschiedenheiten zu helfen. Ein Mediator ist eine neutrale Person, die dabei unterstützt, eine Einigung zu erzielen, die für beide Parteien akzeptabel ist.

  2. Gerichtsverfahren: Wenn eine Einigung durch Verhandlungen oder Mediation nicht erzielt werden kann, kann einer der Partner rechtliche Schritte einleiten, indem er vor Gericht geht. Das Gericht wird dann die Angelegenheit prüfen und eine Entscheidung treffen, wie die Immobilie aufgeteilt wird.

  3. Verkauf der Immobilie: In einigen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass die Immobilie verkauft und der Erlös aufgeteilt wird, wenn die Partner sich nicht einigen können.

Rechtliche Verfahren können kosten- und zeitintensiv sein und sind oft mit emotionalem Stress verbunden. Es ist daher ratsam, alternative Wege zur Konfliktlösung zu suchen und professionellen Rat einzuholen, um die besten Optionen zu finden.

Welche Kosten kommen beim Hausverkauf auf mich zu?

Beim Hausverkauf können unterschiedliche Kosten entstehen, zum Beispiel für Unterlagen, Energieausweis, eventuelle Löschungen im Grundbuch, kleinere Vorbereitungsmaßnahmen oder die Maklerprovision. Hinzu kommen in Einzelfällen steuerliche oder rechtliche Themen, die frühzeitig geprüft werden sollten. Welche Kosten tatsächlich anfallen, hängt immer von der Immobilie und der persönlichen Ausgangssituation ab. Wir beraten Sie als Immobilienmakler transparent zu den zu erwartenden Kosten und helfen Ihnen dabei, den Verkaufsprozess wirtschaftlich sinnvoll zu planen.

Beim Hausverkauf können unterschiedliche Kosten entstehen, zum Beispiel für Unterlagen, Energieausweis, eventuelle Löschungen im Grundbuch, kleinere Vorbereitungsmaßnahmen oder die Maklerprovision. Hinzu kommen in Einzelfällen steuerliche oder rechtliche Themen, die frühzeitig geprüft werden sollten. Welche Kosten tatsächlich anfallen, hängt immer von der Immobilie und der persönlichen Ausgangssituation ab. Wir beraten Sie als Immobilienmakler transparent zu den zu erwartenden Kosten und helfen Ihnen dabei, den Verkaufsprozess wirtschaftlich sinnvoll zu planen.

Welche Mängel muss ich angeben?

Beim Hausverkauf müssen Ihnen bekannte Mängel offengelegt werden, besonders dann, wenn sie für die Kaufentscheidung relevant sind. Dazu zählen beispielsweise Feuchtigkeit, Schimmel, Schäden an Dach oder Fassade, technische Probleme oder andere wesentliche Beeinträchtigungen der Immobilie. Offenheit schafft Vertrauen und reduziert spätere Konflikte im Verkaufsprozess. Wir begleiten Sie als Immobilienmakler dabei, die Kommunikation rund um den Zustand Ihrer Immobilie sauber, nachvollziehbar und professionell zu gestalten.

Beim Hausverkauf müssen Ihnen bekannte Mängel offengelegt werden, besonders dann, wenn sie für die Kaufentscheidung relevant sind. Dazu zählen beispielsweise Feuchtigkeit, Schimmel, Schäden an Dach oder Fassade, technische Probleme oder andere wesentliche Beeinträchtigungen der Immobilie. Offenheit schafft Vertrauen und reduziert spätere Konflikte im Verkaufsprozess. Wir begleiten Sie als Immobilienmakler dabei, die Kommunikation rund um den Zustand Ihrer Immobilie sauber, nachvollziehbar und professionell zu gestalten.

Welche Rechte habe ich, wenn der Käufer nicht zahlt?

Kommt ein Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, hängt das weitere Vorgehen vom Stand des Verkaufs und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Vor dem Notartermin kann der Prozess meist anders bewertet werden als nach einer bereits notariell beurkundeten Vereinbarung. Entscheidend ist, dass alle Schritte sauber dokumentiert und rechtlich korrekt eingeordnet werden. Wir begleiten Sie als Immobilienmakler mit einem strukturierten Verkaufsprozess und sorgen gemeinsam mit erfahrenen Partnern dafür, dass Ihre Interessen während der gesamten Abwicklung gut geschützt bleiben.

Kommt ein Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, hängt das weitere Vorgehen vom Stand des Verkaufs und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Vor dem Notartermin kann der Prozess meist anders bewertet werden als nach einer bereits notariell beurkundeten Vereinbarung. Entscheidend ist, dass alle Schritte sauber dokumentiert und rechtlich korrekt eingeordnet werden. Wir begleiten Sie als Immobilienmakler mit einem strukturierten Verkaufsprozess und sorgen gemeinsam mit erfahrenen Partnern dafür, dass Ihre Interessen während der gesamten Abwicklung gut geschützt bleiben.

Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?

Für den Hausverkauf werden in der Regel unter anderem Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Flächenberechnungen, Bauunterlagen, Nachweise über Modernisierungen und gegebenenfalls Versicherungs- oder Teilungserklärungen benötigt. Je nach Immobilie können weitere Dokumente hinzukommen, etwa bei vermieteten Objekten oder bei besonderen baulichen Veränderungen. Vollständige und gut aufbereitete Unterlagen schaffen Vertrauen und beschleunigen den gesamten Verkaufsprozess. Wir unterstützen Sie als Immobilienmakler dabei, alle wichtigen Dokumente frühzeitig zusammenzustellen und professionell für die Vermarktung aufzubereiten.

Für den Hausverkauf werden in der Regel unter anderem Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Flächenberechnungen, Bauunterlagen, Nachweise über Modernisierungen und gegebenenfalls Versicherungs- oder Teilungserklärungen benötigt. Je nach Immobilie können weitere Dokumente hinzukommen, etwa bei vermieteten Objekten oder bei besonderen baulichen Veränderungen. Vollständige und gut aufbereitete Unterlagen schaffen Vertrauen und beschleunigen den gesamten Verkaufsprozess. Wir unterstützen Sie als Immobilienmakler dabei, alle wichtigen Dokumente frühzeitig zusammenzustellen und professionell für die Vermarktung aufzubereiten.

Welche Unterlagen brauche ich für einen Hausverkauf in Sankt Augustin und wo bekomme ich die?

Für einen rechtssicheren Immobilienverkauf müssen alle Dokumente lückenlos und aktuell vorliegen. Die finanzierende Bank des Käufers prüft diese Unterlagen tiefgehend – fehlen hier wichtige Nachweise, kann der gesamte Verkaufsprozess kurz vor dem Notartermin scheitern. Für Objekte in Sankt Augustin fordern Sie die Dokumente bei folgenden lokalen Stellen an:

Für einen rechtssicheren Immobilienverkauf müssen alle Dokumente lückenlos und aktuell vorliegen. Die finanzierende Bank des Käufers prüft diese Unterlagen tiefgehend – fehlen hier wichtige Nachweise, kann der gesamte Verkaufsprozess kurz vor dem Notartermin scheitern. Für Objekte in Sankt Augustin fordern Sie die Dokumente bei folgenden lokalen Stellen an:

  • Der aktuelle Grundbuchauszug: Dieses Dokument zeigt die Eigentumsverhältnisse und eventuelle Lasten. Da Sankt Augustin keinen eigenen Bezirk hat, müssen Sie den Auszug beim zuständigen Amtsgericht Siegburg beantragen.
  • Die amtliche Flurkarte (Liegenschaftskarte): Sie zeigt die exakten Grundstücksgrenzen aus der Vogelperspektive. Zuständig hierfür ist das Katasteramt des Rhein-Sieg-Kreises mit Sitz im Siegburger Kreishaus.
  • Bauzeichnungen, Grundrisse und die Wohnflächenberechnung: Diese Dokumente sind zwingend für die Käuferfinanzierung nötig. Sollten Sie diese nicht mehr zu Hause haben, können Sie einen Antrag auf Akteneinsicht beim Bauordnungsamt der Stadt Sankt Augustin im Rathaus (Markt 1) stellen.
  • Der gesetzliche Energieausweis: Er ist bei Besichtigungen Pflicht. Diesen erhalten Sie nicht beim Amt, sondern er muss über zertifizierte Fachleute oder direkt über Ihren beauftragten Immobilienmakler erstellt werden.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf im Rhein-Sieg-Kreis?

Seit der gesetzlichen Neuregelung zur Verteilung der Maklerkosten ist die Verteilung bundesweit und somit auch im gesamten Rhein-Sieg-Kreis strikt geregelt. Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an private Käufer gilt das sogenannte Halbteilungsprinzip. Das bedeutet: Verkäufer und Käufer teilen sich die Maklerprovision zu exakt gleichen Teilen. In unserer Region (Regierungsbezirk Köln) hat sich eine marktübliche Gesamtprovision von 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer etabliert. Durch die gesetzliche Deckelung sieht die Aufteilung in der Praxis wie folgt aus: Wichtig zu wissen: Der Makler darf vom Käufer erst dann die Zahlung verlangen, wenn der Verkäufer nachweislich seinen Anteil gezahlt hat oder beide Verträge gleichzeitig fällig werden. Von dieser Regelung gibt es nur dann eine Ausnahme, wenn es sich um den Verkauf von reinen Mietshäusern (ab drei Wohneinheiten), Gewerbeimmobilien oder unbebauten Grundstücken handelt – hier kann die Provision nach wie vor frei vereinbart oder auch komplett dem Käufer auferlegt werden.

Seit der gesetzlichen Neuregelung zur Verteilung der Maklerkosten ist die Verteilung bundesweit und somit auch im gesamten Rhein-Sieg-Kreis strikt geregelt. Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an private Käufer gilt das sogenannte Halbteilungsprinzip. Das bedeutet: Verkäufer und Käufer teilen sich die Maklerprovision zu exakt gleichen Teilen.

In unserer Region (Regierungsbezirk Köln) hat sich eine marktübliche Gesamtprovision von 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer etabliert. Durch die gesetzliche Deckelung sieht die Aufteilung in der Praxis wie folgt aus:

  • Anteil des Verkäufers: 3,57 % inkl. MwSt. des finalen Kaufpreises.
  • Anteil des Käufers: 3,57 % inkl. MwSt. des finalen Kaufpreises.

Wichtig zu wissen: Der Makler darf vom Käufer erst dann die Zahlung verlangen, wenn der Verkäufer nachweislich seinen Anteil gezahlt hat oder beide Verträge gleichzeitig fällig werden. Von dieser Regelung gibt es nur dann eine Ausnahme, wenn es sich um den Verkauf von reinen Mietshäusern (ab drei Wohneinheiten), Gewerbeimmobilien oder unbebauten Grundstücken handelt – hier kann die Provision nach wie vor frei vereinbart oder auch komplett dem Käufer auferlegt werden.

Wie bekomme ich den bestmöglichen Preis für mein Haus?

Ein starker Verkaufspreis entsteht durch das Zusammenspiel aus realistischer Bewertung, professioneller Präsentation, passender Zielgruppenansprache und einer guten Verhandlungsführung. Entscheidend ist, dass Ihre Immobilie hochwertig am Markt positioniert wird und Interessenten ihren Wert sofort erkennen können. Gleichzeitig braucht es Fingerspitzengefühl, Marktkenntnis und einen klaren Ablauf, um den Verkauf sicher zum Abschluss zu bringen. Wir unterstützen Sie als Immobilienmakler mit einer durchdachten Vermarktungsstrategie, professioneller Verhandlung und persönlicher Begleitung während des gesamten Verkaufsprozesses.

Ein starker Verkaufspreis entsteht durch das Zusammenspiel aus realistischer Bewertung, professioneller Präsentation, passender Zielgruppenansprache und einer guten Verhandlungsführung. Entscheidend ist, dass Ihre Immobilie hochwertig am Markt positioniert wird und Interessenten ihren Wert sofort erkennen können. Gleichzeitig braucht es Fingerspitzengefühl, Marktkenntnis und einen klaren Ablauf, um den Verkauf sicher zum Abschluss zu bringen. Wir unterstützen Sie als Immobilienmakler mit einer durchdachten Vermarktungsstrategie, professioneller Verhandlung und persönlicher Begleitung während des gesamten Verkaufsprozesses.

Wie bereite ich mein Haus für Besichtigungen vor?

Für Besichtigungen sollte Ihr Haus einen gepflegten, hellen und möglichst klaren Eindruck vermitteln. Ordnung, Sauberkeit, kleine Ausbesserungen und eine ruhige, einladende Atmosphäre helfen Interessenten dabei, sich die Immobilie als zukünftiges Zuhause vorzustellen. Auch Außenbereiche, Eingangsbereich und erste Eindrücke spielen dabei eine wichtige Rolle. Wir unterstützen Sie als Immobilienmakler mit einem geschulten Blick darauf, wie Ihre Immobilie bei Besichtigungen überzeugend präsentiert werden kann.

Für Besichtigungen sollte Ihr Haus einen gepflegten, hellen und möglichst klaren Eindruck vermitteln. Ordnung, Sauberkeit, kleine Ausbesserungen und eine ruhige, einladende Atmosphäre helfen Interessenten dabei, sich die Immobilie als zukünftiges Zuhause vorzustellen. Auch Außenbereiche, Eingangsbereich und erste Eindrücke spielen dabei eine wichtige Rolle. Wir unterstützen Sie als Immobilienmakler mit einem geschulten Blick darauf, wie Ihre Immobilie bei Besichtigungen überzeugend präsentiert werden kann.

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